Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen werden mit Auftragserteilung vom Besteller anerkannt. Sie gelten für alle unsere Lieferungen und sonstigen Leistungen. Entgegenstehende bzw. abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Angebot und Vertragsabschluss
Aufträge an uns, Vertragsänderungen und -ergänzungen, sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Unsere Angebote sind freibleibend. Erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung werden alle getroffenen Vereinbarungen rechtswirksam. An denen zum Angebot gehörenden Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Dritten dürfen diese ohne unsere Genehmigung nicht zugänglich gemacht werden. Technische Veränderungen behalten wir uns vor.

3. Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung. Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Sie wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen. Lieferungen und sonstige Leistungen aus dem Bereich Sonderanlagen, Hebezeuge und Bühnentechnik sind zahlbar nach 14 Tagen ohne Abzug, sofern nicht anders vertraglich geregelt. Die Zahlung mit Wechsel oder Scheck, bedarf unserer Zustimmung. Die Bezahlung mit Wechsel oder Scheck gilt erst am Tage der Einlösung als erfolgt. Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen des Bestellers ist ausgeschlossen.

4. Lieferumfang und Lieferfrist
Für den Lieferumfang ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Die Lieferzeit beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung jedoch frühestens nach vollständiger technischer Klärung. Werden vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen (Genehmigungen, Freigaben etc.) nicht beigebracht, so verlängert sich die Frist entsprechend der eintretenden Verzögerung. Unsere Lieferzeitangaben erfolgen nach bestem Wissen, können aber von der tatsächlichen Lieferzeit abweichen. Nach Ablauf der Lieferfrist ist der Besteller verpflichtet, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen, soweit uns oder unseren Erfüllungsgehilfen kein grobes Verschulden trifft. Bei höhere Gewalt oder bei Umstände, die wir nicht zu vertreten haben und die uns an der termingerechten Ausführung des Auftrages hindern, sind wir berechtigt, die Erfüllung übernommener Verpflichtungen angemessen hinauszuschieben oder, wenn uns die Leistung unmöglich wird, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Das gleiche gilt, wenn wir von unseren Zulieferern das für die Ausführung der Bestellung benötigte und dort bestellte Material aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht oder nicht rechtzeitig erhalten. Schadenersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen. Wird der Versand aus Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, verzögert, so berechnen wir ab einem Monat nach der Versandbereitschaft dem Besteller 1/5 % des Rechnungsbetrages für jeden Monat.

5. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auch dann mit Absendung ab Werk auf den Besteller über, wenn auf Grund von Sondervereinbarungen frachtfrei zu liefern ist. Dies gilt ebenfalls für Teillieferungen. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über. Versicherungen gegen Diebstahl, Transport-, Feuer- und Wasserschaden sowie sonstige Risiken werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden abgeschlossen, wobei er die hierdurch entstehenden Kosten trägt.

6. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferten Gegenstände verbleiben in unserem Eigentum bis zur Erfüllung aller fälligen sowie künftig fälligen Forderungen gegen den Besteller, soweit sie mit den gelieferten Gegenständen im Zusammenhang stehen. Es gilt der erweiterte und verlängerte Eigentumsvorbehalt. Die Vorbehaltsware verbleibt ebenfalls in unserem Eigentum, wenn sie weiter verarbeitet, veräußert oder sie mit einer beweglichen Sache oder einem Grundstück verbunden wird. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Außerdem ist der Kunde zum fachgerechten Umgang und Lagerung unsere Ware verpflichtet und hat diese bis zum Eigentumsübergang auf ihn auf seine Kosten mit ausreichender Deckung gegen Feuer- und Wasserschäden, Diebstahl sowie sonstige Risiken zu versichern.

7. Haftung für Beanstandungen
Mängel der Lieferung (mangelhafte Qualität, unvollständige oder Falschlieferung) sind uns innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich oder per Fax anzuzeigen, spätestens jedoch vor dem Einbau. Für die Rechtzeitigkeit der Anzeige ist das Datum ihres Eingangs maßgeblich. Wird ein Mangel erst später erkennbar, so ist uns dieser unverzüglich nach Kenntnis schriftlich mitzuteilen. Sofern der Kunde Änderungen und Instandsetzungsarbeiten eigenmächtig veranlasst und durchgeführt hat, brauchen wir für Mängel nicht einzustehen. Das Recht des Bestellers auf Gewährleistung jeglicher Art verjährt in 6 Monaten (bei Tag- Nachtbetrieb in 3 Monaten) ab Gefahrenübergang bzw. ab Ablauf der Garantiefrist. Bei berechtigter und form- und fristgerecht eingegangener Mängelrüge, haben wir die Wahl zwischen kostenfreier Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Zur Vornahme der uns notwendig erscheinenden Reparaturen oder zur Durchführung von Ersatzteillieferungen hat der Kunde uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, so sind wir von der Mängelhaftung befreit. Andere Ansprüche gleich welchen Rechtsgrunds, insbesondere Schadensersatzansprüche für mittelbare oder Folgeschäden, sind ausgeschlossen, es sei denn, diese sind durch ein grobe Fahrlässigkeit unsererseits verursacht worden. Des Weitern wird keine Gewähr oder Garantie übernommen für Schäden, die aus folgenden Gründen entstanden sind: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch Fremdfirmen bzw. Inbetriebnahme durch den Besteller oder Dritte, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden des Lieferers zurückzuführen sind.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für unserer Lieferungen ist der Sitz unseres Unternehmens in 14974 Ludwigsfelde, Nuthedamm 18. Für Lieferungen und Leistungen gilt ergänzend zu diesen Vertragsbestimmungen das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist Potsdam. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller am Ort seines Geschäftssitzes gerichtlich in Anspruch zu nehmen. Die Anwendung der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.

9. Unwirksamkeit einzelner Klause
Sollten Einzelbestimmungen der vorgenannten Geschäftsbedingungen nicht rechtswirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Regelungen treten solche, die nach billigem Ermessen dem wirtschaftlichen Gewollten beider Parteien am nächsten kommen. Vertragsergänzungen und/oder Änderungen, sowie die Vereinbarung des Verzichts auf die Schriftform bedürfen zu ihrer Gültigkeit stets der Schriftform.

Downloads